Quast Container Dienst steht für fachgerechte und umweltbewusste Entsorgung & Wiederverwertung.
Unsere Leistungen für Gewerbe und Privat!
Wichtige Hinweise zur Beladung von Behältern und Containern
Container werden auf Anweisung und Gefahr des Auftraggebers abgestellt.
Wir haften nicht für Beschädigungen des Abstellplatzes oder der Örtlichkeiten, die auf Grund vorhandener Stellfläche, Platzbeschaffenheit oder Ladungsgewichte unvermeidbar sind. Viele Güter wie Sand oder Erde könen hohe Gewichte erreichen.
Der Standort des Behälters darf nachträglich nicht verändert werden.
Der Standort des Behälters darf nachträglich nicht verändert werden.
Terminabsprachen
Terminabsprachen, bspw. für Containerwechsel oder Abholung, müssen immer mit unserem Büro erfolgen, welches die Fahrzeugdisposition zentral verwaltet, und nicht mit dem Fahrer.
Im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Container bedürfen einer Genehmigung
Dazu gehören Straße, Bürgersteig, Parkbuchten usw.
Kosten Sparen durch Abfalltrennung
Durch sinnvolle Trennung und sortengerechte Beladung lassen sich oftmals Kosten sparen oder Nachberechnungen vermeiden. Gern beraten wir Sie telefonisch, wie Sie Kosten sparen können und welche Abfälle getrennt zu entsorgen sind. Unter der Rubrik Abfallfraktion können Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Abfallfraktionen machen. Dort finden Sie verschiedene Informationen zu den jeweiligen Abfallsorten. Bei Anfragen zu Preisauskünften möchten wir Sie bitten und telefonisch oder per E-Mail anzufragen (info@quast-container.de).
Container dürfen nicht über die Bordkanten hinaus beladen werden
Ladungssicherung muss gegeben sein, sonst darf der Container nicht transportiert werden. Das maximal zulässige Gesamtgewicht ist abhängig vom Ladegut und dem eingesetzten LKW und darf nicht überschritten werden. Bitte vorher absprechen!
Voraussetzung für den Stellplatz von Umleerbehältern von 1100 Liter (1,1 cbm) bis 7000 Liter (7 cbm)
Die Standfläche muss befestigt und frei von Hindernissen (Stufen, Sand- und Schotterwege) zu erreichen sein. Der Behälter muss für unsere Umleerfahrzeug bzw. Mitarbeiter ohne Probleme zugänglich sein. Bei Entsorgungen außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden benötigen wir einen Schlüssel, um den Zugang zum Stellplatz zu gewährleisten. Fehlbefüllungen sollten vermieden werden, da sonst Mehrkosten für die Entsorgung entstehen können. Die Verwendung von verschließbaren Behältern ist auf Wunsch möglich.
Voraussetzung für den Stellplatz für Abroll- und Absetzbehälter
Die Standfläche muss befestigt, horizontal und mit dem LKW zu erreichen sein. Bei Entsorgungen außerhalb der Geschäftszeiten des Kunden benötigen wir einen Schlüssel, um den Zugang zum Stellplatz zu gewährleisten. Fehlbefüllungen sollten vermieden werden, da sonst Mehrkosten für die Entsorgung entstehen können. Die Verwendung von verschließbaren Behältern ist auf Wunsch möglich.
Sonderabfälle gehören nicht in die Container und sind getrennt zu entsorgen
Wasser- und umweltgefährdende Stoffe, wie zum Beispiel Farben, Lacke, Verdünnung, Benzin, Batterien, Kühl- und Klimageräte, Altreifen, Elektroschrott, Leuchtstoffröhren, Gasflaschen, Feuerlöscher, Hohlkörper, Chemikalien und anderer Sonderabfall muss speziell entsorgt werden. Fragen Sie uns bei Bedarf nach Möglichkeiten zur Sonderabfallentsorgung.
Bitte beachten Sie
Die Deckenbelastbarkeit des Anfahrtweges der Entsorgungsfahrzeuge von ca. 26 to. Die Entsorgungsfahrzeuge benötigen einen Wendekreis von min. 16 Meter, sowie eine freie Fläche vor dem Container von min. 15 Meter. Bitte beachten Sie die lichte Höhe von ca. 6,20 m- Wie klären ggf. ob das Straßenland für die Behälteraufstellung genutzt werden kann. Für Presscontainer ist ein Elektroanschluss von 400V mit einer 32 Ampere Absicherung vom Kunden zur Verfügung zu stellen.